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Energiepartnerschaft mit Schkölen verlängertStadt Schkölen unterzeichnet neuen Konzessionsvertrag Strom mit E.ON Thüringer EnergieErfurt / Schkölen. (17.4.12) Die ostthüringische Stadt Schkölen (Saale-Holzland-Kreis) wird ihre erfolgreiche Zusammenarbeit mit E.ON Thüringer Energie auch in den kommenden knapp zwei Jahrzehnten fortsetzen. Der Stadtrat hat beschlossen, den Energiedienstleister auch künftig mit dem Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung des Stromnetzes im Bereich der Stadt Schkölen zu beauftragen. Der Konzessionsvertrag wurde heute von Bürgermeister Dr. Matthias Darnstädt und Dr. Hilmar Klepp, Vorstandsmitglied von E.ON Thüringer Energie, in Erfurt unterzeichnet. Damit ist das Tochterunternehmen TEN Thüringer Energienetze GmbH auch künftig für das Stromnetz der ostthüringischen Kommune verantwortlich. Der neue Konzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis 2030. Seit 1992 haben die E.ON Thüringer Energie und ihre Vorgängerunternehmen die Mittelspannungs- und Niederspannungsnetze im Bereich der Stadt Schkölen systematisch erneuert und ausgebaut. So wurden 16 Trafostationen neu errichtet sowie 14 km Mittelspannungskabel und 11 km Mittelspannungsfreileitungen neu verlegt. Im Bereich der Niederspannungsversorgung ist inzwischen ein Verkabelungsgrad von 50 Prozent erreicht. Bereits im Jahr 2002 ist das Netzgebiet der Stadt Schkölen auf die internationale Normspannung 20 kV umgestellt wurden. Heute wird Schkölen zuverlässig aus den Umspannwerken Dornburg und Eisenberg versorgt. Neben der Verbesserung der Versorgungsbedingungen dienen die umfassenden Modernisierungen im Netz auch der stetig zunehmenden Aufnahme von regenerativ erzeugtem Strom. In Schkölen selbst werden heute über sieben Megawatt Leistung aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt. Das ist mehr als der gesamte elektrische Leistungsbedarf der Stadt. Weitere Anlagen im Stadtgebiet in einer Größenordnung von über 400 Kilowatt sind bereits in Planung. Stichwort: Konzessionsvertrag Konzessionsverträge regeln die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Zweck der Strom- oder Gasversorgung durch Energieversorger. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Wegenutzungsrechts eine Konzessionsabgabe. Deren Höhe ist abhängig von der verbrauchten, also durch die Leitung geflossenen Elektroenergie. Ihr Ansprechpartner: |