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Beim Umzug beachten!

 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln wollen, ist es wichtig, an Ihre Energieversorgung zu denken. Im Fall eines Umzugs können Sie bestehende Strom- oder Erdgas-Lieferverträge kündigen beziehungsweise ummelden. Allerdings gilt dafür eine Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Die Frist gilt nicht rückwirkend. Sie sollten also unbedingt daran denken, uns rechtzeitig zu informieren! Um Missverständnisse zu vermeiden, notieren Sie beim Auszug aus Ihrer alten Wohnung bitte den Zählerstand und lassen uns diesen zum Erstellen der Endabrechnung zukommen.
Wichtig: Für Ihr neues Zuhause sollten Sie sich zeitnah ein neues Strom- oder Erdgasprodukt der E.ON Thüringer Energie aussuchen, um nicht automatisch in die teurere Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers eingestuft zu werden.
 
Bei der Wahl des passenden Produktes beraten wir Sie gern:
 
Im Internet unter www.eon-thueringerenergie.com oder telefonisch in unserem ServiceCenter unter 0180-2 69 69 61.
(6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der DTAG. Eventuell abweichende Preise für Mobilfunknetze.)
 

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