Wer ist mein
Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema
Erdgasversorgung?
Was hat der Erdgaspreis mit dem Ölpreis zu tun?
Ist die Ölpreisbindung sinnvoll und welchen Nutzen hat der Verbraucher?
Wird die Ölpreisbindung auch in Zukunft Bestand haben?
Warum sind langfristige Lieferverträge sinnvoll und notwendig?
Wie und in welchen Zeiträumen erfolgt die Preisanpassung in den Erdgasbezugsverträgen von
E.ON Thüringer Energie?
Warum sind Zeitpunkt und Ausmaß
von Erdgaspreiserhöhungen und –senkungen uneinheitlich?
Ist der Spotmengenbezug eine
Alternative zu langfristigen Erdgaslieferungsverträgen?
Wer ist mein
Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Erdgasversorgung?
Unser Kundenservice steht Ihnen rund um die Uhr unter T 0 36 41-8 17 11
11 oder per Mail
kundenservice@eon-thueringerenergie.com zu allen Fragen rund um Ihre
Erdgasversorgung zur Verfügung.
Unsere Energieexperten
sind aber auch in vielen Städten und Gemeinden zur
Beratung direkt vor Ort – bestimmt auch in Ihrer Nähe.
Die aktuellen Tourdaten finden Sie
hier, in der Tagespresse oder in den
Gemeindeblättern Ihrer jeweiligen Region.

Was hat der Erdgaspreis
mit dem Ölpreis zu tun?
Erdgas ist ein Naturprodukt, das nur in wenigen Ländern vorkommt.
Deutschland ist ein an Rohstoffen armes Land und deshalb zu rund 84
% auf Importe angewiesen. Für eine sichere Versorgung mit Erdgas
ist eine ausgewogene und vor allem langfristig gesicherte Struktur
der Erdgasbezugsquellen von hoher Bedeutung. 16 Prozent des deutschen
Erdgasaufkommens kommen aus eigenen Förderquellen, während
Russland im Jahr 2004 rund 35 Prozent, Norwegen ca. 24 Prozent, die
Niederlande rd. 19 Prozent sowie Großbritannien, Dänemark
und andere 6 Prozent lieferten.
Die Verträge, die mit den Lieferländern über Jahrzehnte
abgeschlossen wurden, müssen sich flexibel an den Wettbewerbssituationen
im Markt orientieren. Sie enthalten Preisformeln, die sich an den
wichtigsten Konkurrenzenergien im Markt orientieren. In den meisten
EU-Ländern ist Heizöl die maßgebliche „energetische
Leitwährung“, so auch in Deutschland. Die Marktpreisbildung
von Heizöl als Basis für die Preisbildung bei Erdgas zieht
sich also nicht nur in Deutschland durch alle Handelsstufen von Produzenten
bis zum Endverbraucher.

Ist die Ölpreisbindung
sinnvoll und welchen Nutzen hat der Verbraucher?
Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert. Sie ist aber
auch nicht die „Erfindung der deutschen Gaswirtschaft“,
sondern grundlegender Vertragsbestandteil der langfristigen Lieferverträge
zwischen den ausländischen Produzenten und deutschen Importeuren.
Derzeit ist nicht zu erkennen, dass sich die Produzenten von der
Ölpreisbindung lösen wollen oder dass sich der Wettbewerb
zwischen diesen Produzenten – evtl. mit der Folge des Verzichts
auf die Ölpreisbindung – verschärft. Eine Abkehr von
der Ölpreisbindung wäre für Deutschland nur dann durchsetzbar,
wenn Gas langfristig in ausreichender Menge von einer Vielzahl von
Produzenten zu Preisen beschafft werden könnte, die unter dem
Ölpreisniveau liegen. Dies ist aber nicht absehbar. Einseitig
kann sich Deutschland aber nicht von den auf dem europäischen
Energiemarkt üblichen Konditionen abkoppeln. Dies wäre auch
nicht sinnvoll, denn die Ölpreisbindung wirkt in beide Richtungen.
Sie verhindert, dass Produzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre
Marktmacht ausspielen und die Gaspreise hoch halten können. Die
vertragliche Ölpreisbindung gewährleistet, dass die Gaspreise
bei sinkenden Ölpreisen ebenfalls sinken. In der zweiten Hälfte
der achtziger Jahre ist der Verkaufspreis für Erdgas beispielsweise
deutlich gesunken. Ohne Ölbindung wären solche Entwicklungen
angesichts der wenigen Anbieter kaum vorstellbar. Die Ölbindung
wirkt also als Schutzschild gegen überzogene Preisforderungen
der Produzenten.
Angesichts des steigenden Erdgasbedarfs bieten langfristige Verträge
dem deutschen Verbraucher auf Dauer die höchste Versorgungssicherheit
bei kalkulierbaren Preisen. Vor diesem Hintergrund ist es übrigens
wenig erstaunlich, dass das System der Ölpreisbindung von Produzentenseite
zumeist in Zeiten niedriger Ölpreise kritisiert wird, während
die Kritik der Verbraucherseite meist in Zeiten hoher Ölpreise
laut wird. Das aber macht deutlich: Die Ölpreisbindung ist kein
einseitiges Vorzugsmodell der Produzentenseite.

Wird die Ölpreisbindung
auch in Zukunft Bestand haben?
Erdgas gilt als Zukunftsenergie für West- und Mitteleuropa. Prognosen
gehen davon aus, dass Erdgas in etwa 20 Jahren Erdöl als wichtigsten
Energieträger der Weltwirtschaft überholt haben wird. Ein
erheblicher Anteil dieser zusätzlichen Mengen wird aus Russland
kommen. Um das Erdgas in den benötigten Mengen nach Westeuropa
transportieren zu können, sind gewaltige Investitionen erforderlich.
Mit diesen Investitionen begeben sich Lieferanten und Abnehmer in
eine extreme gegenseitige Abhängigkeit. Kein Gasproduzent wäre
bereit, solche hohen unternehmerischen Risiken zu tragen ohne eine
Absicherung, auch in mehreren Jahrzehnte Erdgas zu angemessenen Preisen
verkaufen zu können. Da aber niemand voraussehen kann, wie sich
die Energiepreise in den nächsten 10 oder gar 20 Jahren entwickeln
werden, setzen die Erdgasimporteure weiter auf die Ölpreisbindung.
Sie garantiert, dass sich die Preise für ihr Produkt nicht von
der allgemeinen Preisentwicklung auf dem Energiesektor abkoppeln.

Warum sind langfristige
Lieferverträge sinnvoll und notwendig?
Langfristige Verträge bieten der deutschen Gaswirtschaft und
den Verbrauchern Sicherheit für die Erdgasbezüge von den
wenigen ausländischen Erdgasproduzenten. Die Vertragslaufzeiten
gehen zum Teil über das Jahr 2025 hinaus. Es ist sicher zu verstehen,
dass in solchen langfristig abgeschlossenen Verträgen keine konkreten
Preise festgeschrieben werden, da sie sich ständig an die jeweils
aktuelle Marktsituation anpassen müssen. Sie orientieren sich
deshalb seit den sechziger Jahren an dem wichtigsten energetischen
Konkurrenten in den meisten EU-Mitgliedsstaaten, dem Heizöl.
Auch für die Erdgasproduzenten sind solche Verträge notwendig,
um Investitionssicherheit für die kapitalintensive Erschließung
ihrer Erdgasfelder zu ermöglichen. Damit wird ein Interessenausgleich
zwischen der starken Produzentenseite und den Importunternehmen erreicht.

Wie und in welchen
Zeiträumen erfolgt die Preisanpassung in den Erdgasbezugsverträgen
von E.ON Thüringer Energie?
Jedes Erdgasversorgungsunternehmen muss zur Gewährleistung einer
sicheren Erdgasversorgung für seine Kunden Lieferverträge
mit Vorlieferanten abschließen. In diesen Verträgen sind
neben der Laufzeit, der Abnahmemenge und dem -zeitpunkt auch Preisformeln
mit entsprechenden Anpassungsregelungen fixiert. Wesentlicher Bestandteil
der Preisvereinbarung ist die Ölpreisbindung. Es gibt verschiedene
Formen der Ölpreisbindung. Bei E.ON Thüringer Enerige ist
in den Lieferverträgen eine so genannte 6-3-3 Ölpreisbindung
festgeschrieben. Das heißt, dass über einen Zeitraum von
jeweils 6 Monaten die Tagesnotierungen von 3 repräsentativen
Marktstandorten entlang des Rheins – der so genannten Rheinschiene
– statistisch erfasst und arithmetisch gemittelt werden. Der
so errechnete Halbjahresdurchschnittswert für eine definierte
Bezugsgröße von 40 – 50 hl gilt dann jeweils für
3 Monate. Demzufolge erfolgt alle 3 Monate eine Preisanpassung immer
auf der Basis eines Halbjahresdurchschnittswertes der Rheinschiene,
der vor dem Anpassungszeitraum liegt. In der Regel wirken dabei noch
fest fixierte Verzögerungszeiträume. Diese können zwischen
1 bis 3 Monaten liegen, bei E.ON Thüringer Energie sind es 3
Monate. Auch andere Kopplungen sind möglich. Bei Erdgasversorgern,
für die eine so genannte 6-1-3 Bindung gilt, wirken sich die
Ölpreisveränderungen zeitnaher auf die Erdgaseinkaufspreise
aus.

Warum sind Zeitpunkt
und Ausmaß von Erdgaspreiserhöhungen und –senkungen
uneinheitlich?
Unterschiedliche Preise sind ein wesentliches Kennzeichen von Wettbewerbsmärkten,
wie in anderen Gütermärkten auch, die zum Teil viel höhere
Preisunterschiede aufweisen. Einheitspreise sind Merkmale von sozialistischen
Staatswirtschaften. In der Marktwirtschaft handeln Unternehmen individuelle
Verträge mit individuellen Preismechanismen aus. Preisunterschiede
belegen zudem, dass es kein „abgestimmtes“ Verhalten der
Erdgasversorgungsunternehmen gibt. Weiter muss berücksichtigt werden,
dass Preisanpassungen bei unterschiedlichen Unternehmen zu unterschiedlichen
Zeitpunkten erfolgen. Eine Stichtagsbetrachtung ist deshalb für
einen Preisvergleich beim Erdgas wenig aussagekräftig.

Ist der Spotmengenbezug
eine Alternative zu langfristigen Erdgaslieferungsverträgen?
Nicht zuletzt aus Gründen der Versorgungssicherheit ist absehbar,
dass langfristige Importverträge auch in Zukunft in der Gaswirtschaft
üblich bleiben. Spotmengen, die an so genannten „Hubs“
(Erdgashandelspunkte) gehandelt werden, können diese Lieferungen
ergänzen. Allerdings sind Spotpreise in aller Regel starken Schwankungen
unterworfen und können z.B. während der Wintermonate deutlich
über langfristigen Vertragspreisen liegen. Dies zeigen zum Beispiel
die Erfahrungen in Großbritannien. Auch an den Spotmärkten
folgen die Erdgaspreise den Ölpreisen, da die beiden Produkte im
Markt in Konkurrenz zueinander stehen.

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