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Überschrift: Häufig gestellte Fragen zu Strom

Wer ist mein Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Strom?

Wie setzt sich der Strom von E.ON Thüringer Energie zusammen?

Mein Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?

Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

Ich plane einen Hausneu-/-umbau. Was muss ich tun?

Welche von den zwei Zählernummern ist die richtige?

Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Was versteht man unter KWKG?

Was bedeutet EEG?

Wieviel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagszahlungen?

Wie oft bezahle ich Abschläge?

Wie bekomme ich Baustrom?

 

 

Wer ist mein Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Strom?

Unser Kundenservice steht Ihnen rund um die Uhr unter T 0 36 41-8 17 11 11 oder per Mail kundenservice@eon-thueringerenergie.com zu allen Fragen rund um Ihre Stromversorgung zur Verfügung.



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Wie setzt sich der Strom von E.ON Thüringer Energie zusammen?

Die Produkte ThüringenStrom.ökopur und ThüringenStrom.business ökopur setzen sich aus 100 % erneuerbaren Energien (Wasserkraft aus der Werra), 0 % Kernkraft sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zusammen. Dabei entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
 
Unser Gesamtenergiemix setzt sich aus 11 % Kernkraft, 72 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 625 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
 
Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 25 % Kernkraft, 58 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17 % erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 508 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
 
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).


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Mein Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?

Wir stellen Ihnen gern kostenlos ein Strommessgerät zur Feststellung des Stromverbrauches Ihrer Elektrogeräte zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren KundenserviceEnergieTipps können Sie ebenfalls über unseren Kundenservice telefonisch abrufen oder in unserem Internet nachlesen. Unsere EnergieTipps-Broschüre (PDF, 3.037 KB) bietet Ihnen ebenfalls nützliche Hinweise.


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Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

Die Ablesung des Zählers erfolgt einmal pro Jahr. Sind Sie bei der Ablesung einmal nicht zu Hause, wird ein Termin beziehungsweise eine Ablesekarte bei Ihnen im Briefkasten hinterlegt. Den Monat Ihrer Zählerablesung können Sie über den Kundenservice telefonisch erfragen.


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Ich plane einen Hausneu-/-umbau. Was muss ich tun?

Eine Beratung erhalten Sie über unser Servicetelefon T 0 36 41-8 17 11 11. Gern senden wir Ihnen dann unsere informative Bauherrenbroschüre (PDF, 1,2 MB) zu, in der allerhand nützliche Tipps zusammengefasst sind.


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Welche von den zwei Zählernummern ist die richtige?

Bitte geben Sie im telefonischen und auch schriftlichen Kontakt immer nur die E.ON Thüringer Energie-Eigentumsnummer, TEAG-Eigentumsnummer oder aber die Eigentumsnummer des Netzbetreibers an. Bitte lesen Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und mit Kommastelle ab.


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Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

Sie bekommen einmal im Jahr eine Rechnung über Ihren Energieverbrauch.


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Was versteht man unter KWKG?

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trat erstmals 2002 in Kraft. 2008 wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des KWK-Gesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat und erhebliche Veränderungen in Bezug auf das KWK-Gesetz von 2002 aufwies.

„Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.“ (§ 1 KWKG, neue Fassung ab 1. Januar 2009)

Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Förderung (bzw. Vergütung), die Betreiber von testierten KWK-Anlagen erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, also auf jede in Deutschland verbrauchte Kilowattstunde, umgelegt.

Eine erneute Novellierung des KWK-Gesetzes ist für 2012 geplant.


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Was bedeutet EEG?

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich erhöhen.

So soll, entsprechend den Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent verdoppelt werden, Tendenz steigend. Bis 2050 soll der Stromverbrauch in Deutschland zu 50 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Mit dem EEG erhalten Anlagebetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom, und Netzbetreiber werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Gefördert wird die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie. Die EEG-Umlage wird seit 01.10.2000 erhoben.


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Wieviel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

Seit 1.1.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.


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Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagszahlungen?

Die Höhe der Abschlagszahlungen errechnet sich aus dem voraussichtlichen Periodenverbrauch. Anhand des Periodenverbrauchs wird ein voraussichtliches Jahresverbrauchsentgelt ermittelt, welches auf zehn Abschlagszahlungen und eine Jahresrechnung verteilt wird.


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Wie oft bezahle ich Abschläge?

Die E.ON Thüringer Energie stellt zehn monatliche Abschläge in Rechnung. Die Fälligkeit liegt dabei rückwirkend am letzten Werktag des Monats. Der erste Abschlag wird nach dem Monat fällig, in dem die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Im Monat der Ablesung wird keine Abschlagszahlung erhoben.


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Wie bekomme ich Baustrom?

Der Bauherr veranlasst über einen Elektroinstallateur eine Anmeldung bei der E.ON Thüringer Energie AG. Diese sollte möglichst 2 Wochen vor dem Termin der gewünschten Stromlieferung vorliegen.
Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das Gebäude bezugsfertig ist, das heißt die Installationsanlage des Gebäudes ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.
Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden zum Allgemeinbedarf abgerechnet.


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