Wer ist mein Ansprechpartner in allen Fragen rund um den Strom?
Wie setzt sich der Strom von E.ON Thüringer Energie zusammen?
Mein Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?
Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?
Ich plane einen Hausneu-/-umbau. Was muss ich tun?
Welche von den zwei Zählernummern ist die richtige?
Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?
Was versteht man unter KWKG?
Was bedeutet EEG?
Wieviel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?
Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagszahlungen?
Wie oft bezahle ich Abschläge?
Wie bekomme ich Baustrom?
Wer ist mein Ansprechpartner
in allen Fragen rund um den Strom?
Unser Kundenservice steht Ihnen rund um die
Uhr unter T 0 36 41-8 17 11 11 oder per Mail
kundenservice@eon-thueringerenergie.com zu allen Fragen rund um Ihre Stromversorgung
zur Verfügung.
Unsere Energieexperten
sind aber auch in vielen Städten und Gemeinden zur
Beratung direkt vor Ort – bestimmt auch in Ihrer Nähe.
Die aktuellen Tourdaten finden Sie
hier, in der Tagespresse oder in den
Gemeindeblättern Ihrer jeweiligen Region.

Wie setzt sich der Strom von E.ON
Thüringer Energie zusammen?
Die Produkte
ThüringenStrom.ökopur und
ThüringenStrom.business ökopur setzen sich aus 100 %
erneuerbaren Energien (Wasserkraft aus der Werra), 0 % Kernkraft
sowie 0 % fossilen und sonstigen Energieträgern zusammen. Dabei
entstehen weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall.
Unser Gesamtenergiemix setzt sich aus 11 % Kernkraft, 72 % fossilen
und sonstigen Energieträgern sowie 17 % erneuerbaren Energien
zusammen. Damit sind 625 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0003 g/kWh
radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix in Deutschland setzt sich im Durchschnitt aus 25 %
Kernkraft, 58 % fossilen und sonstigen Energieträgern sowie 17 %
erneuerbaren Energien zusammen. Damit sind 508 g/kWh CO2-Emissionen
und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach
§ 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Mein
Stromverbrauch ist zu hoch, was kann ich tun?
Wir stellen Ihnen gern kostenlos ein
Strommessgerät
zur Feststellung des Stromverbrauches Ihrer Elektrogeräte zur
Verfügung. Bitte wenden Sie sich dafür an unseren
Kundenservice. EnergieTipps können Sie
ebenfalls über unseren Kundenservice
telefonisch abrufen oder in unserem Internet nachlesen. Unsere
EnergieTipps-Broschüre (PDF, 3.037 KB) bietet Ihnen
ebenfalls nützliche Hinweise.

Wann und wie erfolgt
die Ablesung meines Zählers?
Die Ablesung des Zählers erfolgt einmal pro Jahr. Sind Sie bei
der Ablesung einmal nicht zu Hause, wird ein Termin beziehungsweise
eine Ablesekarte bei Ihnen im Briefkasten hinterlegt. Den Monat Ihrer
Zählerablesung können Sie über den Kundenservice telefonisch
erfragen.

Ich plane einen Hausneu-/-umbau.
Was muss ich tun?
Eine Beratung erhalten Sie über unser Servicetelefon T 0 36 41-8 17 11 11. Gern senden wir Ihnen dann unsere informative Bauherrenbroschüre (PDF, 1,2 MB)
zu, in der allerhand nützliche Tipps zusammengefasst sind.

Welche von den zwei
Zählernummern ist die richtige?
Bitte geben Sie im telefonischen und auch schriftlichen Kontakt immer
nur die E.ON Thüringer Energie-Eigentumsnummer, TEAG-Eigentumsnummer oder aber die Eigentumsnummer des Netzbetreibers an. Bitte lesen
Sie die Zählerstände immer mit allen Vornullen und mit Kommastelle
ab.

Wie oft im Jahr bekomme
ich eine Rechnung?
Sie bekommen einmal im Jahr eine Rechnung über Ihren Energieverbrauch.

Was versteht man unter
KWKG?
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz trat erstmals 2002 in Kraft. 2008
wurde im Deutschen Bundestag die Novellierung des KWK-Gesetzes
beschlossen, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat und erhebliche
Veränderungen in Bezug auf das KWK-Gesetz von 2002 aufwies.
„Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik
Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die
Förderung der Modernisierung und des Neubaus von
Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der
Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und
Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist
wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der
Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten.“ (§
1 KWKG, neue Fassung ab 1. Januar 2009)
Ähnlich wie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die
Förderung (bzw. Vergütung), die Betreiber von testierten KWK-Anlagen
erhalten, auf den gesamten Stromverbrauch, also auf jede in
Deutschland verbrauchte Kilowattstunde, umgelegt.
Eine erneute Novellierung des KWK-Gesetzes ist für 2012 geplant.

Was bedeutet EEG?
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Kurz:
Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) soll im Interesse des Klima- und
Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung
ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien an der
Stromversorgung deutlich erhöhen.
So soll, entsprechend den Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der
Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum
Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent verdoppelt werden, Tendenz
steigend. Bis 2050 soll der Stromverbrauch in Deutschland zu 50
Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Mit dem EEG erhalten Anlagebetreiber 15 bis 20 Jahre lang eine
festgelegte Vergütung für ihren erzeugten Strom, und Netzbetreiber
werden zu dessen vorrangiger Abnahme verpflichtet. Gefördert wird
die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und
Grubengas, Biomasse, Geothermie. Die EEG-Umlage wird seit 01.10.2000
erhoben.

Wieviel Cent Stromsteuer
sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?
Seit 1.1.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.

Wie ergibt sich die
Höhe meiner Abschlagszahlungen?
Die Höhe der Abschlagszahlungen errechnet sich aus dem voraussichtlichen
Periodenverbrauch. Anhand des Periodenverbrauchs wird ein voraussichtliches
Jahresverbrauchsentgelt ermittelt, welches auf zehn Abschlagszahlungen
und eine Jahresrechnung verteilt wird.

Wie oft bezahle ich
Abschläge?
Die E.ON Thüringer Energie stellt zehn monatliche Abschläge
in Rechnung. Die Fälligkeit liegt dabei rückwirkend am letzten
Werktag des Monats. Der erste Abschlag wird nach dem Monat fällig,
in dem die Jahresverbrauchsabrechnung erstellt wird. Im Monat der
Ablesung wird keine Abschlagszahlung erhoben.

Wie bekomme ich Baustrom?
Der Bauherr veranlasst über einen Elektroinstallateur
eine Anmeldung bei der E.ON Thüringer Energie AG. Diese sollte
möglichst 2 Wochen vor dem Termin der gewünschten Stromlieferung
vorliegen.
Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das Gebäude
bezugsfertig ist, das heißt die Installationsanlage des Gebäudes
ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.
Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden
zum Allgemeinbedarf abgerechnet.

|