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Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.7.2004 (gültig
seit dem 1.8.2004) wird Photovoltaik-Strom aus Anlagen, die
im Jahr 2008 in Betrieb genommen werden, mit mindestens 35,49 ct/kWh (netto) vergütet (§ 11 Absatz 1). Somit ist es vorteilhaft, den selbst
produzierten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen. |
| Mindestvergütung (Freiflächenanlagen) |
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35,49 ct/kWh |
| an oder auf Gebäude (z.B. Dach) |
bis 30 kW |
46,75 ct/kWh |
| an oder auf Gebäude (z.B. Dach) |
von 30 bis 100 kW |
44,48 ct/kWh |
| an oder auf Gebäude (z.B. Dach) |
über 100 kW |
43,99 ct/kWh |
für Anlagen als wesentlicher
Bestandteil eines Gebäudes, jedoch
nicht auf dem Dach oder als Dach |
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5,00 ct/kWh |
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Weitere Informationen finden Sie im Fachbereich
Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit.
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