Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Einspeisevergütung
Bild: Solaranlage Nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.7.2004 (gültig seit dem 1.8.2004) wird Photovoltaik-Strom aus Anlagen, die im Jahr 2008 in Betrieb genommen werden, mit mindestens 35,49 ct/kWh (netto) vergütet (§ 11 Absatz 1). Somit ist es vorteilhaft, den selbst produzierten Strom vollständig ins Netz einzuspeisen.
Einspeisevergütungen (netto) für Photovoltaikanlagen, die 2008 in Betrieb genommen werden
§ 11 Absatz 1                                                                                              Vergütung
Mindestvergütung (Freiflächenanlagen)   35,49 ct/kWh
§ 11 Absatz 2, Satz1                                            Leistung                            Vergütung
an oder auf Gebäude (z.B. Dach) bis 30 kW 46,75 ct/kWh
an oder auf Gebäude (z.B. Dach) von 30 bis 100 kW 44,48 ct/kWh
an oder auf Gebäude (z.B. Dach) über 100 kW 43,99 ct/kWh
§ 11 Absatz 2, Satz 2 (Mindestvergütungen erhöhen sich nach § 11 Absatz 2, Satz 1)
für Anlagen als wesentlicher
Bestandteil eines Gebäudes, jedoch
nicht auf dem Dach oder als Dach
  5,00 ct/kWh

Weitere Informationen finden Sie im Fachbereich Erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

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