Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Steuern sparen
Bild: Erdgasfahrzeug

Moderne Erdgasfahrzeuge erfüllen selbstverständlich die D4-Abgasnorm.

 

Auch bei der fälligen Kraftfahrzeugsteuer hat der Fahrer eines Erdgasfahrzeuges im Vergleich zum Diesel die Nase weit vorn! Denn auf Erdgasfahrzeuge wird die Kfz-Steuer für Ottomotoren erhoben, die im Schnitt um 55 Prozent günstiger ist als die Kfz-Steuer für Dieselfahrzeuge.

Die Höhe dieser Kraftfahrzeugsteuer richtet sich in Deutschland nach den Abgasemissionen des Fahrzeugs.

Aufgepasst!

 

Ab 1. Juli diesen Jahres wird die sogenannte CO2-Steuer eingeführt. Diese gilt zunächst nur für Neuwagen und basiert auf zwei Komponenten. Einerseits wird wie bisher die Größe des Hubraumes eines Fahrzeuges zugrunde gelegt, andererseits auch seine CO2-Emmission. So sind beim Erdgasfahrzeug wie beim Benziner 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zu zahlen. Für alle Dieselmodelle werden 9,50 Euro fällig. Beim CO2-Ausstoß hat der Gesetzgeber eine Freigrenze von 120 Gramm je Kilometer eingeräumt. Jedes Gramm darüber kostet 2 Euro. Grundlage hierfür ist der in den Fahrzeugpapieren eingetragene durchschnittliche Kohlendioxidausstoß.

Bei bivalenten Fahrzeugen (gleichwertiger Benzintank) zählt nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums der CO2-Ausstoß im Erdgasbetrieb.

 

 

Ein Kostenvergleich (pro Jahr) am Beispiel VW Passat EcoFuel:

 

mit 1,4-Liter-Motor                         -      28 Euro

mit gleichwertigem Benzinantrieb  -    156 Euro

mit Dieselantrieb ausgestattet      -    266 Euro

 

 

Ansprechpartnerin

Bild: Uta Torka

Uta Torka

Energieservice und Projekte
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