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Bevor die ersten Baumaschinen ihre Arbeit aufnehmen können,
muss in der Regel für die Bereitstellung elektrischer Energie
gesorgt werden. Dann ist die Errichtung eines "Anschlusses
für vorübergehend angeschlossene Anlagen", nachfolgend
Baustromanschluss genannt, notwendig. |
Dazu veranlasst der
Bauherr über einen Elektroinstallateur
eine Anmeldung bei der E.ON Thüringer Energie AG. Diese sollte
möglichst 2 Wochen vor dem Termin der gewünschten Stromlieferung
vorliegen.
Der Baustromanschluss bleibt so lange bestehen, bis das Gebäude
bezugsfertig ist, das heißt die Installationsanlage des Gebäudes
ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann.
Tariflich wird die bezogene elektrische Arbeit nach Allgemeinbedarf
der Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden
abgerechnet.
Hier finden Sie eine Auswahl Thüringer
Elektroinstallateure der Innung. Weitere Anschriften entnehmen Sie
bitte dem Branchenfernsprechverzeichnis. |
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