Schmuckgrafik: Rundbogen
Überschrift: Stromsteuer
Bild: Strommast Entsprechend dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" vom 24. März 1999 ist mit Wirkung vom 1. April 1999 eine Stromsteuer zu zahlen. Zum 01.01.2003 wurde diese Stromsteuer nochmals auf 2,05 Cent/kWh (zzgl. 19 % Umsatzsteuer) erhöht, sofern keine Steuerbefreiung oder -ermäßigung nach § 9 StromStG möglich ist.

Ein auf 1,23 Cent/kWh ermäßigter Steuersatz wird u.a. für den Betrieb von Nachtspeicherheizungen, die vor dem 1. April 1999 installiert wurden, gewährt.

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können für den Verbrauch für betriebliche Zwecke, der über 25.000 kWh/a liegt, eine Steuerermäßigung beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine beim Hauptzollamt zu beantragende Erlaubnis. Erlass, Erstattung oder Vergütung der Stromsteuer gemäß § 10 StromStG sind gegenüber den Finanzbehörden geltend zu machen.
Weitere Informationen
DruckenDruckversion TopTop
© E.ON Thüringer Energie 2008 DisclaimerDatenschutzImpressum