Schmuckgrafik: Rundbogen


1. Grundzüge des Verhaltenskodex

1.1 Allgemeine Verhaltensgrundsätze

Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen unser Handeln. Unsere Geschäftsbeziehungen sind sachbezogen und frei von unlauteren Methoden. Konflikte zwischen den Interessen der E.ON Thüringer Energie AG und unseren privaten Interessen vermeiden wir.
Mit Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnissen gehen wir vertraulich um. Wir dulden keinen Missbrauch der eigenen Position zu eigenen Gunsten, zugunsten Dritter oder zum Schaden der E.ON Thüringer Energie AG.


1.2 Unternehmensleitung und Führungskräfte

Vorstand und Führungskräfte üben eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeiter aus. Der Einhaltung des Verhaltenskodex durch diesen Personenkreis kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Bei der Bewertung von Fehlverhalten von Vorstand und Führungskräften legen wir strengere Maßstäbe als bei übrigen Mitarbeitern an.

Vorstand und Führungskräfte sind angehalten, auf die Einhaltung des Verhaltenskodex im Unternehmen zu achten.


1.3 Compliance-Officer

Bei Kenntnis von Vorgängen, die offensichtlich geeignet sind, der E.ON Thüringer Energie AG wirtschaftlich oder in ihrem öffentlichen Ansehen zu schädigen, verständigen wir den Compliance-Officer.


2. Ausführungsbestimmungen des Verhaltenskodex

2.1 Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen

Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleistern u. a.) und staatlichen Institutionen ist es unbedingt erforderlich, eine unmissverständliche Grenze zwischen dem normalen Rahmen einer Geschäftsbeziehung und privaten Interessen zu ziehen.

Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze im Zusammenhang mit der Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen sind im Umgang mit allen Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen zu beachten.

In jedem Fall ist darauf zu achten, daß die Annahme bzw. Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen keinen verpflichtenden Charakter haben darf.

a) Annahme von Geschenken sowie sonstigen Zuwendungen und Vergünstigungen
Mitarbeiter (hier und im Folgenden steht "Mitarbeiter" für: alle Mitarbeiter inklusive Führungskräfte) dürfen von Geschäftspartnern oder Wettbewerbern eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie AG keine Geldleistungen oder nichtmarktübliche Rabatte annehmen.

Der Gegenwert von Sachgeschenken oder empfangenen Dienstleistungen darf den geschäftsüblichen Rahmen grundsätzlich nicht übersteigen; in Zweifelsfällen und bei höherwertigen Geschenken darf die Annahme nur mit Zustimmung des Vorgesetzten erfolgen.

Vorstehendes gilt auch für die Annahme von Geschenken und sonstigen Zuwendungen durch enge Familienangehörige in Kenntnis des Mitarbeiters.

Einladungen (z. B. im Zusammenhang mit Bewirtungen, Veranstaltungen, Reisen) von Mitarbeitern und engen Familienangehörigen durch Geschäftspartner oder Wettbewerber eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie AG dürfen grundsätzlich nur angenommen werden, wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen nicht übersteigen. In Zweifelsfällen und bei über den geschäftsüblichen Rahmen hinausgehenden Einladungen ist die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen.

Dienstleistungen von Seiten Dritter für das Arbeitsumfeld eines Mitarbeiters (z. B. Leistungen Dritter zur Ausgestaltung von betrieblichen Einrichtungen oder Veranstaltungen), die außerhalb des geschäftsüblichen Rahmens liegen, sind zurückzuweisen.

b) Gewährung von Geschenken sowie sonstigen Zuwendungen und Vergünstigungen

Geschäftspartnern oder Wettbewerbern eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie AG dürfen keine Geldleistungen oder nichtmarktübliche Rabatte gewährt werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter von staatlichen Institutionen.

Sachgeschenke oder Dienstleistungen dürfen den geschäftsüblichen Rahmen grundsätzlich nicht übersteigen; höherwertige Geschenke bedürfen der Genehmigung des Vorgesetzten.

Geschenke an Mitarbeiter von staatlichen Institutionen sollen entsprechend den Richtlinien im Öffentlichen Dienst über einfache Präsente nicht hinausgehen.

Einladungen (z. B. im Zusammenhang mit Bewirtungen, Veranstaltungen, Reisen) an Geschäftspartner oder Wettbewerber eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie AG sowie an Mitarbeiter von staatlichen Institutionen dürfen nur ausgesprochen werden, wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen nicht übersteigen.

c) Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern
Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt in einem geordneten Verfahren nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden soweit möglich auf der Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben.


2.2 Interessenskonflikte zwischen der E.ON Thüringer Energie AG und ihren Mitarbeitern

Im Einzelnen gilt:

a) Finanzielle Beteiligungen
Für wesentliche finanzielle Beteiligungen der Mitarbeiter an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten besteht gegenüber dem Personalbereich bzw. durch den Personalbereich eine Anzeige- und Genehmigungspflicht.

Wesentliche finanzielle Beteiligungen enger Familienangehöriger an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind anzuzeigen, soweit ein möglicher Interessenkonflikt erkennbar ist.

Als wesentliche finanzielle Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung
  • in Höhe von mehr als 1 % an einer nicht börsennotierten Gesellschaft,
  • in Höhe von mehr als 1 % der Aktien an einer börsennotierten Gesellschaft.


b) Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit
  • als Vorstand oder Geschäftsführer,
  • als Mitglied eines Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirats,
  • als Arbeitnehmer oder
  • in sonstiger Funktion
bei einem konzernfremden Unternehmen.

Die Ausübung einer Nebentätigkeit eines Mitarbeiters bei einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten ist - soweit nicht anderweitig geregelt - nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.

Ferner besteht Anzeigepflicht für sonstige Nebentätigkeiten, die geeignet sind, die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nachteilig zu beeinflussen.

c) Geschäftschancen
Kein Mitarbeiter darf Geschäftschancen, die sich für ein Unternehmen der E.ON Thüringer Energie AG ergeben, zum eigenen oder zum Vorteil Dritter ausnutzen.

d) Sonstige Interessenkonflikte
Erwerb, Anmietung oder Pacht eines Grundstückes, Gebäudes oder sonstiger Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 2.500,00 € (bei Anmietung oder Pacht auf monatlicher Basis) von einem Unternehmen der E.ON Thüringer Energie AG durch einen Mitarbeiter oder einen engen Familienangehörigen eines Mitarbeiters sind - soweit nicht anderweitig geregelt - dem Personalbereich anzuzeigen.

Dies gilt auch für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes, Gebäudes oder sonstiger Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 2.500,00 € (bei Vermietung oder Verpachtung auf monatlicher Basis) an ein Unternehmen der E.ON Thüringer Energie AG durch einen Mitarbeiter oder einen engen Familienangehörigen eines Mitarbeiters.


2.3 Vertraulichkeit

Vertrauliche Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse (z. B. Finanzdaten, Geschäftsstrategien, geplante Transaktionen) dürfen gegenüber unbefugten Dritten weder während noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden.

Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während und nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil des Mitarbeiters oder Dritter oder zum Nachteil der E.ON Thüringer Energie AG ist untersagt.

Um ein einheitliches Auftreten zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter verpflichtet, Anfragen der Medien zur Energiepolitik und Unternehmenspolitik sowie Anfragen von Analysten unverzüglich an den Bereich Unternehmenskommunikation weiterzuleiten.

Alle Mitarbeiter sind zur aktiven Sicherung vertraulicher Daten gegen Zugriff durch Dritte (Abwehr von Industriespionage) entsprechend den bestehenden Richtlinien verpflichtet.


2.4 Insiderhandel

Um Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot auszuschließen bzw. einen entsprechenden Verdacht zu vermeiden, sind die gültigen Insidergrundsätze zu beachten.


2.5 Sonderkonditionen für Mitarbeiter

Sonderkonditionen oder sonstige Vergünstigungen für Leistungen von Unternehmen der E.ON Thüringer Energie AG werden nur aufgrund von Beschlüssen der zuständigen Geschäftsleitung gewährt und gelten stets für alle Mitarbeiter oder genau bestimmte Gruppen von Mitarbeitern. Sonderkonditionen oder sonstige Vergünstigungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen weder gewährt noch in Anspruch genommen werden.


2.6 Nutzung von Firmeneigentum und Ressourcen

Der missbräuchliche Einsatz von Personal oder die missbräuchliche Nutzung von Firmeneigentum zur Erfüllung unternehmensfremder Zwecke ist nicht gestattet.


3. Praktische Umsetzung des Verhaltenskodex

3.1 Compliance-Officer

Für die Umsetzung des Verhaltenskodex ist ein Compliance-Officer zuständig.

Dieser gewährleistet eine unabhängige und objektive Bearbeitung aller an ihn gerichteten Anliegen. Er ist in diesen Angelegenheiten weisungsunabhängig.

Der Compliance-Officer steht allen Mitarbeitern als Ansprechpartner sowohl zur Beantwortung von Fragen als auch als Berater im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex zur Verfügung. Der Compliance-Officer ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Der Compliance-Officer nimmt alle eingehenden Hinweise auf und geht Ihnen mit der notwendigen Sorgfalt nach. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Stellt der Compliance-Officer einen hinreichenden Anfangsverdacht für einen Verstoß gegen die in dem Verhaltenskodex enthaltenen Verhaltensgrundsätze fest, schaltet er den Personalbereich bzw. die Interne Revision ein.

Wir fordern unsere Mitarbeiter ausdrücklich auf, bei allen den Verhaltenskodex betreffenden Fragen den Compliance-Officer oder ihren Vorgesetzten anzusprechen. Wir sichern zu, daß Meldungen an den Compliance-Officer keinerlei negative Auswirkungen für den meldenden Mitarbeiter haben werden.

Der Compliance-Officer ist Herr Jörg Gerbatsch.


3.2 Personelle Maßnahmen

Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze werden personelle Maßnahmen nach sich ziehen und entsprechend den betriebsüblichen Regelungen behandelt.


4. Whistleblower-Verfahren

E.ON Thüringer Energie AG hat ein Verfahren für die Entgegennahme und Verfolgung von Beschwerden von Mitarbeitern in Rechnungslegungs- (accounting), Rechnungslegungskontroll- (internal accounting control) sowie Prüfungsangelegenheiten (auditing) eingerichtet.

Dabei sind folgende Eckpunkte festgelegt:

4.1 Inhalt der Meldung

Von Mitarbeitern der E.ON Thüringer Energie AG können Bedenken in Fragen der Rechnungslegung, der internen Rechnungslegungskontrolle oder des Prüfungswesens mitgeteilt werden. Meldungen über sonstiges Fehlverhalten werden vom Compliance- Officer (s. o.) an die jeweils zuständige Stelle bei E.ON Thüringer Energie AG weitergeleitet.


4.2 Form der Mitteilung

Die Mitteilung kann in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form an den Compliance-Officer (3.1) gerichtet werden.

Die Mitteilung kann darüber hinaus anonym erfolgen. Dazu ist im E.ON Thüringer Energie AG-Intranet ein spezieller Weblink vorhanden, bei dessen Benutzung eine Rückverfolgung der Meldung ausgeschlossen ist.


4.3 Schutzmaßnahmen

Sanktionen gegen Personen aufgrund einer Meldung sind untersagt. Dies gilt auch bei inhaltlich unzutreffenden Meldungen, soweit diese in gutem Glauben gemacht worden sind.

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.


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